THEORETISCHE PRÜFUNG TÜV
Für die theoretische Prüfung beim TÜV benötigst Du:
- die Freigabe durch das Straßenverkehrsamt
- die Freigabe durch die Fahrschule
- einen Termin beim TÜV
Wenn du durch das Straßenverkehrsamt freigegeben wurdest, erhältst du vom TÜV eine Rechnung über die Prüfgebühren.
(Achtung: Das sind nur die Kosten vom TÜV, die Fahrschule berechnet ihre Kosten separat laut Ausbildungsvertrag!)
Bitte überweise diese Rechnung zeitnah, so dass das Geld ca. zwei Wochen vor deiner Prüfung beim TÜV eingegangen ist.
Nach der Freigabe durch die Fahrschule (alle vorgeschriebenen Theoriestunden und der Vortest sind erledigt),
buchst du dir unter der TÜV- Hotline, oder auf der TÜV Homepage einen Termin für die Theorie-Prüfung.
Achtung: Es sind nur die Prüforte Euskirchen und Bonn möglich!!!
080088388838
(Servicezeiten: montags-freitags von 07-19 Uhr, samstags 07-14 Uhr)
TÜV- Termin Onlinereservierung
Es ist mit Wartezeiten zu rechnen...
Da das Verfahren sehr zeitaufwendig ist, bitten wir dich, dass du dich sorgfälltig auf die Prüfung vorbereitest!
Viel Erfolg !!!
FÜHRERSCHEINANTRAG & BEHÖRDENGÄNGE
Für den Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt benötigst Du:
- einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
- eine Sehtestbescheinigung
- ein biometrisches Passfoto
- eine Kopie Deines amtlichen Personalausweises (beidseitig)
Für den Führerscheinantrag “Begleitendes Fahren mit 17″ (BF17) wird zusätzlich benötigt:
- ein Antrag zur Teilnahme am BF17
- ein Antrag pro Begleitperson
- eine Kopie des amtlichen Personalausweises der jeweiligen Begleitperson (beidseitig)
- eine Kopie des Führerscheins der jeweiligen Begleitperson (beidseitig)
Wir helfen Dir selbstverständlich bei der Antragstellung!
Abgabe und Gebühren des Führerscheinantrags
Den vollständigen Führerscheinantrag wirfst du dann einfach bei der Kreisverwaltung Euskirchen in den Briefkasten.
Bitte mit dem Vermerk : z.Hd. der Führerscheinstelle
Nach einigen Tagen bekommst du eine Zahlungsaufforderung, welche zeitnah überwiesen werden sollte!
Gebühren:
Die Gebühr für die Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis mit Probezeit beträgt : 44,70€
Die Gebühr für die Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis ohne Probezeit beträgt : 43,90€
Die Gebühr für das Begleitete Fahren mit einer Begleitperson beträgt : 63,70€
für jede weitere Begleitperson : 11,30€